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Elektronische Rechnung

Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber - Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern -

Seit dem 01.04.2023 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung („XRechnung“).

Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen/ Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringt, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen.

Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungssteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.

Folgende Übertragungskanäle der OZG-RE können Sie für die Rechnungsstellung wählen:
  • Einbringung mittels Weberfassung in der Fachanwendung: In einem webbasierten Online-Formular können die Inhalte der Rechnung direkt erfasst werden. Es erfolgt eine technische Prüfung, ob alle Pflichtfelder des Online-Formulars ordnungsgemäß ausgefüllt wurden.
  • Einbringung durch (insbesondere manuellen) Upload von Files: Im Upload-Bereich können elektronische Rechnungen hochgeladen und zur weiteren Bearbeitung eingebracht werden.

 

Optional können die Nutzer mittels Freischaltung über die OZG-RE weitere Einbringungsarten nutzen:
  • Einbringung durch Web-Services über eine IT-Schnittstelle:
    Das Land stellt die Transportinfrastruktur Public Procurement Online (PEPPOL) für die Einbringung von elektronischen Rechnungen auf Grundlage des Beschlusses des IT-Planungsrates auf dessen 27. Sitzung am 25.10.2018 zur Verfügung.
  • Einbringung per E-Mail in die OZG-RE des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
    Hierbei ist zu beachten, dass eine Mail jeweils nur eine Rechnung enthalten darf. Ansonsten ist eine Weiterverarbeitung nicht möglich. Darüber hinaus können Sie den Status Ihrer elektronischen Rechnung über den Webzugang der OZG-RE nachverfolgen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie elektronische Rechnungen entsprechend der gesetzlichen zeitlichen Bestimmungen digital und revisionssicher archivieren müssen.
Rechtsgrundlage(n)
  • EU-Richtlinie 2014/55/EU
  • Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - ERechVO MV)* vom 21. Juni 2021
  • ERechVO-MV; Korrektur der Eingangsformel
Erforderliche Unterlagen

Rechnungsbegründende Anlagen können als Anlage der Rechnung beigefügt werden.

Voraussetzungen

Die Rechnung muss den Anforderungen des Datenaustauschstandards XRechnung vom 16. Dezember 2020 (BAnzAT 05.02.2021 B1) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen, d.h. sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht (einfache PDF-Dokumente oder bloße Bilddateien genügen nicht).

Es kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.

Hier finden Sie die neue Version XRechnung.

Die Rechnung muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben beinhalten. Ohne die Pflichtangaben kann keine Absendung erfolgen:

  • Leitweg-ID (bei Nutzung der Onlinezugangsgesetzkonformen Rechnungseingangs-plattform - OZG-RE)
  • Bankverbindungsdaten
  • Zahlungsbedingungen
  • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
  • Lieferantennummer und Bestellnummer (soweit vorhanden)

Rechnungssender müssen sich für die Rechnungsstellung über die OZG-RE in dem Portal OZG-RE als Nutzer registrieren.

Leitweg-IDs des Amtsbereiches Crivitz
Organisation Leitweg-ID
Gemeinde Banzkow 13 0 76 005-K000-13
Gemeinde Barnin 13 0 76 007-K000-55
Gemeinde Bülow 13 0 76 023-K000-03
Gemeinde Cambs 13 0 76 024-K000-24
Stadt Crivitz 13 0 76 025-K000-45
Gemeinde Demen 13 0 76 029-K000-32
Gemeinde Dobin am See 13 0 76 033-K000-19
Gemeinde Friedrichsruhe 13 0 76 038-K000-27
Gemeinde Gneven 13 0 76 044-K000-56
Gemeinde Langen Brütz 13 0 76 080-K000-36
Gemeinde Leezen 13 0 76 082-K000-78
Gemeinde Pinnow 13 0 76 112-K000-29
Gemeinde Plate 13 0 76 113-K000-50
Gemeinde Raben Steinfeld 13 0 76 117-K000-37
Gemeinde Sukow 13 0 76 133-K000-82
Gemeinde Tramm 13 0 76 140-K000-35
Gemeinde Zapel 13 0 76 158-K000-25
Amt Crivitz 13 0 76 968-K000-60
Schulverband Sukow 13 0 76 968-K000-57
Verfahrensablauf

Nachdem Sie sich als Nutzer bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registriert haben, können Sie Rechnungen im Standard XRechnung per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung der OZG-RE manuell erstellen.

Bei der Registrierung müssen Sie hinterlegen:

  • Vor- und Nachname
  • Benutzername
  • Kennwort
  • E-Mail-Adresse

Wenn Sie Ihre Rechnungen über die OZG-RE übermitteln möchten:

  • Rufen Sie den Link https://xrechnung-bdr.de auf
  • Registrieren Sie sich an der OZG-RE
  • Melden Sie sich bei der OZG-RE an
  • Wählen Sie über die Benutzerverwaltung der OZG-RE einen für Sie optimalen Übertragungskanal aus
  • Ihre Rechnung wird durch die OZG-RE automatisch auf formelle Richtigkeit überprüft
  • Anschließend wird die geprüfte elektronische Rechnung Ihrem öffentlichen Rechnungsempfänger bereitgestellt
  • Ihre Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie bei der OZG-RE eingegangen ist

Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig und können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:

  • PDF-Dokumente
  • Bilder (PNG, JPG)
  • Textdateien (CSV)

Beachten Sie, dass Ihre elektronische Rechnung inklusive der Anhänge einer Größenbeschränkung unterliegt und die Anzahl Ihrer Anhänge einschließlich der elektronischen Rechnung auf 200 beschränkt ist. Wird dies überschritten, sind weitere Anhänge in Papierform zu übermitteln.

Wenn Sie für die Rechnungsstellung nicht den Übertragungskanal „Weberfassung“ wählen, müssen Sie bei den anderen Übertragungskanälen folgendes beachten:

  • Ohne die folgenden Pflichtangaben können die Rechnungen nicht angenommen werden:
    • Leitweg-ID (bei Nutzung der OZG-RE)
    • Bankverbindungsdaten
    • Zahlungsbedingungen
    • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
    • Lieferantennummer und Bestellnummer soweit vorhanden
  • Beachten Sie die Anforderungen an eine elektronische Rechnung nach dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung.